Sonstiges > Neue Papiere für VESPA Roller (ABE)


Es ist Immer ein leidiges Thema bei den Rollern mit 50ccm. Oft kauft man einen Roller ohne Papiere oder man verliert sie sogar selber. Auch herrscht oft viel Unsicherheit, wie der Ablauf ist, um an neue Papiere (die Zweitschrift Betriebserlaubnis / Einzelgenehmigung mit Gutachten) zu kommen. Hier hängt es auch teilweise davon ab, wo man wohnt und wie die jeweilige Zulassungsstelle damit umgeht. Ich beschreibe mal unsere Erfahrungen, die wir hier in München bisher mit dem Thema gemacht haben.
Unsere Infos sind ohne Gewähr und spiegeln nur unsere Erfahrungen in München wieder. In anderen Bezirken kann das unterschiedlich sein.

Grundsätzlich kann man sagen, dass es zwei grundsätzlich verschiedene Vorgehensweisen und Abläufe gibt, in Abhängigkeit ob es es bei dem Fuffi-Roller um ein deutsches Modell oder ein ausländisches (meist natürlich italienisch) Modell handelt. Hat man ein deutsches Modell kann es relativ einfach und günstig gehen. Man erkennt ein deutsche Modell normalerweise an dem Typenschild auf der rechten Seite des Rahmensteg, falls es nicht im Zuge einer Lackierung verloren gegangen ist. Mit Glück kann man noch die zwei Löcher der Nieten erkennen falls es fehlt. Fehlt das Typenschild und die entsprechenden Löcher und man weiss sonst nichts über die Herkunft des Rollers, muss man normalerweise von einem italienischen Roller ausgehen.


Deutscher Vespa Roller OHNE pAPIERE

Bei einem deutschen Modell gibt es zwei Schritte die man machen muss.

1. Zulassungsstelle:
Man muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle besorgen (10,50 € in München). Hier wird geschaut ob das Fahrzeug mal aus dem Verkehr gezogen worden, z.B. weil aufgrund von technischen Mängel die Betriebserlaubnis eingezogen worden ist oder auch ob der Roller als gestohlen gemeldet worden ist. Dazu ruft die Zulassungsstelle dann z.B. bei der Polizei an. Man braucht auch einen Besitznachweis, wobei ein Kaufvertrag für manche Zulassungstellen zu wenig ist und die eine Dokumentation wollen bis zu demjenigen, der als letzer noch die Papiere hatte und dann von diesem eine Eidesstattliche Erklärung, dass er die Papiere verloren hat, was ja meistens unrealistisch zu beschaffen ist. Man kann natürlich tricksen und behaupten man hätte die Papiere selber verloren und kann dann selber die Eidesstattliche Erklärung (in München kostenfrei, in Starnberg ca. 30 €) abgeben. Das muss aber jeder selber entscheiden. Man muss auch bedenken, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung nur eine gewisse Gültigkeitsdauer hat: früher 1 Monat, inzwischen glaube ich 2 oder 3 Monate. Aber besser er fragt bei der Zulassungsstelle noch mal nach.
Hab auch schon gehört, dass eine Unbenklichkeitsbescheinigung, die man sich direkt kostenfrei bei der Polizei holt auch geht, nach meinem Wissen ist die aber eher schwierig verwendbar. Hier müsste man sich erkundigen, ob der Piaggio-Händler (2. Schritt) das akzeptiert.

Der Vorteil wenn man diese Variante fahren kann ist, dass die Vespa nicht beim TÜV vorgeführt werden muss, sprich man kann es am Anfang einer Restaurierung schon erledigen, wenn der Roller noch gar nicht fahrbereit und fertig ist.


2. Piaggio-Händler:
Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungstelle, kann man nun beim Piaggio-Händler vorsprechen. Man braucht zwingend einen offiziellen Piaggio-Händler, denn nur der kann die neuen Papiere (Betriebserlaubnis) direkt bei Piaggio „bestellen“. Hierfür gibt es auch noch einen Vordruck von Piaggio (PDF), den man am besten ausfüllt und zusammen mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Piaggio-Händler abgibt. Die Kosten, die hier beim Händler entstehen können ganz unterschiedlich sein. Der beste Deal in München ist z.B. 65 € und wenn die Anfrage bei Piaggio abgelehnt wird (z.B. wenn man doch ein italienisches Modell angefragt hat), bekommt man wieder 40 € zurück. Normalerweise ist die Wartezeit plusminus 6 Wochen, bis man eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis bekommt.

Beispiel Zweitschrift Betriebserlaubnis:

Beispiel 1 Unbedenklichkeitsbescheinigung:

Beispiel 2 Unbedenklichkeitsbescheinigung:
(direkt auf dem Vordruck von Piaggio)

Beispiel Eidesstattliche Erklärung:


AusländischeR VEspa Roller ohne Papiere

Auch bei dieser Situation gibt es 2 Schritte:

1. TÜV:
Hat man z.B. ein italienisches Modell ohne Papiere (erkennbar z.B. an der fehlenden Typenschildplakette am rechten Rahmentunnel oder an 9″ Rädern), muss man hier eine Vollabnahme/Einzelgutachten (Importgutachten) beim TÜV machen – den sog. §21. Das geht in Westdeutschland nur beim TÜV und in Ostdeutschland nur bei der DEKRA. Andere Prüforganisationen wie KÜS oder GTÜ dürfen diese Prüfung nicht machen.
Dazu muss der Roller natürlich fertig, fahrbereit, verkehrsicher und original sein. Also z.B. mit Außenspiegel, richtig eingestelltem Licht, funktionierendener Lichtanlage, zugelassenen Streuscheiben bei den Lichtern, nicht getunt, usw.
Jetzt kann man Glück oder Pech haben – entweder man erwicht einen Prüfer der Bock auf Roller hat oder nicht. Von dem her kann der Ablauf beim TÜV sehr unterschiedlich ausfallen, von sehr entspannt bis total nervenaufreibend. Beim TÜV in München bezahlt man für die Vollabnahme ca. 160 €.


2. Zulassungsstelle:
Mit dem Gutachten vom TÜV muss man jetzt noch zur Zulassungstelle und es „stempeln“ lassen, um die offizielle Einzelgenehmigung zu bekommen. Auch wenn das Gutachten vom TÜV schon aussieht wie neue Papiere, sind diese erst gültig nach dem Abstempeln bei der Zulassungstelle!
Bei der Zulassungsstelle kann ein Besitznachweis erforderlich sein, sprich mindestens ein Kaufvertrag. Manchen Zulassungsstellen reicht das aber nicht und man muss theoretisch die ganze Linie bis zum letzten, der die Papiere noch hatte nachweisen und von diesem Letzten dann eine Eidesstattliche Erklärung ober den Verlust der Papiere vorlegen. Das bekommt man ja normalerweise nicht abgebildet. Jetzt kann jeder selber entscheiden, ob er angibt die Papiere selber verloren zu haben oder nicht.

Beispiel Gutachten:

Beispiel „gestempeltes“ Gutachten:


AusländischeR Vespa Roller mit Papieren

Offiziel müsste man bei einem Roller mit z.B. italienischen Papieren diese „umschreiben“ lassen, was aber gleichbedeutend mit einer Vollabnahme ist – siehe oben bei „Ausländisches Modell ohne Papiere“. D. h. man muss mit Kosten in Höhe von ca. 200 € rechnen und mit einem Haufen Aufwand ohne Aussicht auf Erfolg beim TÜV je nachdem wie der Roller beieinander ist.
Der einzige Unterschied zum Fall ohne Papiere ist, dass man als Besitznachweis die ausländischen Papiere vorweisen kann.

Ob ihr euch den Aufwand gebt oder solange mit den ausländischen Papieren rumfahrt, bis ihr eventuell mal aufgefordert werdet deutsche Papiere zu machen, bleibt wieder euch überlassen.


AusländischeR VEspa Roller mit verlorenen deutschen Papieren

Ich hatte diesen Fall noch nicht konkret, aber hier wird man wohl auch wieder die große Runde gehen müssen mit der Vollabnahme, wie wenn man nie Papiere gehabt hat. Denn es gibt ja nach einer Vollabnahme für ein ausländisches Fahrzeug keine Rückmeldung an den Hersteller, also in dem Fall Piaggio, wo man dann direkt einfacher und günstiger neue Papiere beantragen könnte.