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Hier bieten wir euch eine Zusammenstellung von relevanten Infos und Stichtagen im Bezug auf die StVZO und EG-Recht. Sprich was darf und was muss und was kann, wo und ab oder bis wann.

Wir erheben hier keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Rechtsicherheit, vollständige Richtigkeit oder Ableitung eines Rechtsanspruches.


Vorschriften & Stichtage

KomponentePflicht
2x Blinker – über 125ccmab 01.01.1962
4x Blinker – über 125ccmab 01.01.1987
Blinker – unter 125ccmnicht Pflicht
Bremslicht – ccm egalab 01.01.1988
Abgasuntersuchungab 01.01.1989
Fernlichtüber 50ccm
Kennzeichenbeleuchtungüber 50ccm
1x Spiegel linksbis 01.01.1990
2x Spiegel – links & rechts – über 100km/h ab 01.01.1990
Position Spiegelam Lenker
Spiegel Beinschildunzulässig
Doppelsitzbank HalteriemenPflicht
Seitenständerselbständig einklappend
Standlicht (EG-Recht)Pflicht
Standlicht (StVZO)nicht Pflicht
Hupe/Schnarre (für alle KFZ §55 StVZO,
keine Bauartgenehmigung nötig
nach §22a StVZO, muss also nicht zwingend elektrisch sein)
Pflicht ab 50ccm
Klingelzulässig bis 50ccm
Gelber Scheinwerferbis enschließlich 1963 Bestandsschutz, wenn nicht vor dem 30. Geburtstag schon umgrüstet wurde